Die Organe der Bertolt-Brecht-Gesellschaft sind:1. Die Mitgliederversammlung (MV)2. Das Präsidium
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich vom Präsidium verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.Die Mitgliederversammlung achtet darauf, dass die Vereinstätigkeiten der Satzung entsprechen, und wählt das Präsidium.Zu Mitgliedern des Präsidiums können natürliche Personen, die volljährig, vollgeschäftsfähig und Mitglieder des Vereins sind gewählt werden.
Zusammensetzung des Präsidiums
Das Präsidium besteht aus:dem/er 1. Vorsitzendendem/er Schriftführer/indem/er Schatzmeister/indem/er PR-/Fundraisingbeauftragtendem/er Beauftragten für museale und wissenschaftliche Fragendem/er 1. Beisitzer/indem/er 2. Beisitzer/in
Die Organe der Bertolt-Brecht-Gesellschaft sind:1. Die Mitgliederversammlung (MV)2. Das Präsidium
Mitgliederversammlung
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse der Gesellschaft erforderlich ist, oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von mindestens einem Drittel der Mitglieder schriftlich vom Präsidium verlangt wird; dabei sollen die Gründe angegeben werden.Die Mitgliederversammlung achtet darauf, dass die Vereinstätigkeiten der Satzung entsprechen, und wählt das Präsidium.Zu Mitgliedern des Präsidiums können natürliche Personen, die volljährig, vollgeschäftsfähig und Mitglieder des Vereins sind gewählt werden.
Zusammensetzung des Präsidiums
Das Präsidium besteht aus:dem/er 1. Vorsitzendendem/er Schriftführer/indem/er Schatzmeister/indem/er PR-/Fundraisingbeauftragtendem/er Beauftragten für museale und wissenschaftliche Fragendem/er 1. Beisitzer/indem/er 2. Beisitzer/in